Im B.A.-Kernfach und B.A.-Ergänzungsfach sowie im Lehramtsstudiengang nach Jenaer Modell sind gute Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Eine Fremdsprache muss davon Englisch sein. Beide Fremdsprachen werden grundsätzlich entweder durch
Zu beidem siehe auch die Informationen der Universität Jena.
Die allgemeinen Fremdsprachenanforderungen gelten nur für Lehramtsstudierende, die das Studium im ersten Fachsemester vor dem 01.10.2015 aufgenommen haben. Für alle Studierenden, die das Studium im ersten Fachsemester zum 01.10.2015 oder später aufgenommen haben, entfallen die allgemeinen Fremdsprachenanforderungen.
Unabhängig davon ist ein fachsprachlicher Englisch-Test zu absolvieren, wenn Sie in den oben genannten Studiengängen Vertiefungsmodule belegen wollen. Diese Englisch-Prüfung wird ebenfalls am Sprachenzentrum durchgeführt und findet immer zum Anfang eines Semesters statt. Wenn Sie diese Prüfung bestanden haben, erhalten Sie eine Bescheinigung, dass Sie die Englisch-Qualifikation B2 für die Teilnahme an Vertiefungsmodulen erfüllen. Sollten Sie die Einstufungsprüfung nicht bestehen, so haben Sie die Möglichkeit, im Wintersemester an einem Englischkurs teilzunehmen, der von Dr. Hazel Slinn unterrichtet wird. Dieser Kurs wird mit einem erneuten Test beendet. Wie alle Kurse des Sprachenzentrums ist er kostenpflichtig (20 € pro Semester, was sehr viel günstiger ist als Angebote etwa der VHS). Dieser Kurs ist fachsprachlich für Studierende der Politikwissenschaften ausgerichtet und endet mit einer Prüfung auf dem Zielniveau B2 und setzt daher ein Abschneiden bei der Einstufung nahe unterhalb des Schwellenwertes voraus (also Niveau B1.2). Denjenigen, deren Niveau beim Einstufungstest auf einem deutlich zu niedrigen Niveau liegt (B1.1 oder niedriger), wird erst die Teilnahme an einem allgemeinsprachlichen Kurs Englisch im Sprachenzentrum empfohlen, nach dessen erfolgreichem Abschluss der fachsprachliche Kurs bei Frau Dr. Slinn besucht werden kann. Am Ende dieses fachsprachlichen Kurses wird die Einstufungsprüfung wiederholt. Wer nicht besteht, muss die Prüfung im folgenden Semester wiederholen. Hinweis: Die 3 Leistungspunkte, die man in einem fach- bzw. allgemeinsprachlichen Englischkurs erwerben kann, reichen neben den 5 LP im obligatorischen Modul POL 120 nicht für die erforderlichen 10 ASQ-Leistungspunkte aus – es müsste also mindestens ein weiterer Sprachkurs belegt (und bestanden) werden, um die Erfordernisse zu erfüllen. Die Teilnahme am Einstufungstest betrifft sowohl Kernfach- als auch Lehramtsstudierende.
Termin: Der Einstufungstest findet im kommenden Wintersemester am 18.10.2019 in der Zeit von 10 bis 12 Uhr in Hörsaal 235 im UHG (Fürstengraben 1) statt. Weitere Informationen finden Sie unter diesem LINK.