| Praktikum |
PraktikumsbeauftragterAnforderungen an das Praktikum in den Studiengängen Magister (Hauptfach), Bachelor of Arts (Kernfach) und Master of ArtsMagisterDie Studienordnung (vom 5. Mai 1995) sieht in §6 (1) B für Studierende des Studiengangs Magister im Hauptfach Politikwissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ein berufsorientiertes Praktikum vor. Dies gilt auch für Studenten, die seit dem WS 2005/06 nach der modularisierten Studienordnung studieren. Die Praktikumsdauer für Magister-Studierende beträgt insgesamt sechs Wochen. Sie kann auf mehrere Praktika aufgeteilt werden. Bachelor of ArtsDie Studienordnung für das Fach Politikwissenschaft als Kernfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts (vom 5. Januar 2009) sieht in § 7 ein berufsorientiertes Praktikum (POL 400) vor. Die Praktikumsdauer für B.A.-Studierende beträgt insgesamt 300 h. Hiervon entfallen 280 h auf die Präsenzzeit am Praktikumsplatz und 20 h auf das Selbststudium (Vor- und Nachbereitung). Dies bedeutet bei einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von 40 h eine Praktikumsdauer von mindestens sieben Wochen. Im Falle einer geringeren Anzahl von Wochenarbeitsstunden verlängert sich die Praktikumsdauer entsprechend. Aus der von der Praktikumsstelle auszustellenden Praktikumsbescheinigung muss die Zahl der abgeleisteten Arbeitsstunden eindeutig hervorgehen. Die Praktikumsstunden können auf mehrere Praktika aufgeteilt werden. Master of ArtsDie Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft mit dem Abschluss Master of Arts (vom 5. Januar 2009) sieht in § 7 ein berufsorientiertes Praktikum (POL 800) vor. Die Praktikumsdauer für M.A.-Studierende beträgt insgesamt 300 h. Es gelten hierfür die gleichen Regelungen wie im Bachelor-Studium (siehe oben). Allgemeine Anforderungen zur Anerkennung des PraktikumsZweck des Praktikums ist die Vermittlung von Erfahrungen in Berufsfeldern, die typischerweise von Studierenden der Politikwissenschaft nach Abschluß ihrer Ausbildung angestrebt werden. Als solche Berufsfelder kommen insbesondere die öffentliche Verwaltung, Verbände, Parteien, Einrichtungen der außerschulischen politischen Bildung und Medien in Betracht. Die Studierenden sind gehalten, sich vor Beginn des Praktikums zu vergewissern, daß die Praktikumsstelle die Voraussetzungen besitzt, die genannte Erfahrungsvermittlung leisten zu können. Im Zweifelsfall sollte Rücksprache mit dem/ der Praktikumsbeauftragten gehalten werden. Ablauf, Einteilung der Arbeitszeit sowie Vergütung des Praktikums können die Studierenden mit der Leitung der Praktikumsstelle selbständig aushandeln. Vorbedingung zur Anerkennung der Praktika ist ein (zwei- bis dreiseitiger) Praktikumsbericht. Der Praktikumsbericht sollte mindestens eine Beschreibung des Praktikumsgebers, der durchgeführten Aufgaben und des Zusammenhangs mit der Politikwissenschaft enthalten, gegebenenfalls auch Angaben darüber, wie das Praktikum gefunden wurde. Der Praktikumsbericht ist der von der Praktikumsstelle auszustellenden Praktikumsbescheinigung beizulegen. Praktikumsbericht und -bescheinigung sind dem Praktikumsbeauftragten vorzulegen. Die Anerkennung der Praktikumsbescheinigung ist Bestandteil der Praktikumsunterlagen für das Akademische Studien- und Prüfungsamt (ASPA).
Aktuelle Praktikumsangebote, Links zu Praktikumsvermittlungen und Praktikumsberichte von StudentInnen des Insituts für Politikwissenschaft bietet der Föderverein des Institutes für Politikwissenschaft unter diesem Link an. Informationen zum LehramtspraktikumInformationen zum Blockpraktikum finden Sie auf der Seite der Professur für Didaktik der Politik.
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